Die Einsicht in die Notwendigkeit, digitales Lernen in den Unterricht einzubeziehen, ist bereits auf europäischer Ebene angekommen. Die Europäische Union legte einen Aktionsplan für digitale Bildung vor, der die Jahre 2021 bis 2027 umfasst. Als Ziel gilt, die EU-Länder bei der Anpassung ihrer Bildungssysteme an das digitale Zeitalter zu unterstützen. Hochwertige, inklusive und gut zugängliche digitale Bildung soll ermöglicht werden (vgl. https://education.ec.europa.eu/de/focus-topics/digital-education/action-plan).
Insbesondere während der Pandemie verstärkte sich das Online-Lernen. Dabei traten jedoch auch Ungleichheiten in den Voraussetzungen auf. Der Aktionsplan soll dazu beitragen, allen Zugang zum digitalen Lernen zu ermöglichen.
Gleichzeitig fallen PC-Spiele auch unter das Urheberrecht. Sie sind sowohl hinsichtlich ihres Software-Programms wie auch ihrer visuellen Erscheinung auf dem Monitor geschützt. Das hat zur Folge, dass der Quellcode wie auch der Ablauf auf dem Monitor nicht ohne Lizenz genutzt werden dürfen. Nun gibt es Lizenzen, die eine kostenfreie Nutzung gestatten. Im Hinblick auf digitale Spiele sind aber nicht alle juristischen Fragen geklärt. Deshalb ist es grundsätzlich sicherer, sich vom Inhaber der Rechte die Erlaubnis zur Nutzung zu holen.
Teilweise Erlaubnis
Das Urheberrecht geht auf die Vermittlung von Wissen ein. Bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werks dürfen verbreitet, vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden, das gilt auch für das Downloaden aus dem Internet (Urhebergesetz § 60a). Was bei Schriften noch relativ einfach anzuwenden ist, wird bei digitalen Spielen leicht zum Problemfall. Wie berechnet man hierbei die Prozentzahl korrekt? Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass der Einsatz innerhalb einer Schulstunde die Grenze einhält.
Die gleiche Situation entsteht durch die Ausnahmeregelung, dass Werke geringen Umfangs im Unterricht verwendet werden dürfen (Urhebergesetz § 60a, Absatz 2). Es stellt sich die Frage, in welche Fall ein Computerspiel unter diese Definition fällt. Diese Frage wurde auch durch Gerichte noch nicht entschieden (Stand 2023). Für ein vergriffenes Werk ist die uneingeschränkte Nutzung erlaubt. Demzufolge sind ältere PC-Spiele erlaubt, auf die dieses Kriterium zutrifft. Doch auch hierbei ist Vorsicht geboten. Anwender sollten dokumentieren, dass sie den Versuch unternommen haben, das Spiel im allgemeinen (d. h. nicht antiquarischen) Handel zu erwerben.
Schulische Lizenzen
Auf keinen Fall darf ein digitales Spiel im Unterricht kostenfrei eingesetzt werden, wenn es speziell für Unterrichtszwecke erstellt wurde. Hier muss immer eine schulische Lizenz erworben werden. Normalerweise gilt, dass Abgaben an die Verwertungsgesellschaften zu erfolgen haben. Die Mitglieder dieser Gesellschaften sind die Urheber eines Werks, aber auch Verlage, Filmproduzenten oder Plattenfirmen. Zurzeit ist diese Vorgabe noch nicht zu beachten, weil für PC-Spiele noch keine Verwertungsgesellschaft existiert. Doch es ist damit zu rechnen, dass sich das mit der Nutzungszunahme ändert.
Weiterhin ist das Recht zu der Bearbeitung eines Werks gesetzlich geregelt. Demnach darf beispielsweise ein Screenshot eines digitalen Spiels bearbeitet werden, aber nur, wenn er nicht veröffentlicht wird. Zurzeit ist noch nicht geklärt, ob es einen Verstoß darstellt, wenn man diese Bearbeitung einer Gruppe von Schülern vorführt. Sollte sie jedoch innerhalb einer Hausarbeit vorkommen, ist das nicht als Veröffentlichung anzusehen.
Es ist immer anzuraten, die Regelungen der Computerspiel-Verlage einzusehen, die sich in der Regel auf deren Homepage finden.